Digital spart Zeit

BESCHLEUNIGER-TAG 2026: Digitale Plattformen, reale Zeitersparnis

Digitalisierung und Beschleunigung sind jetzt schon möglich. Das zeigen eindrucksvoll zwei Tools, die das Land NRW entwickelt hat:
Genehmigungsverfahren verlaufen fast immer in den gleichen Schritten, erklärte vom NRW-Wirtschaftsministerium: Vorantragsphase, Antragseinreichung, Vollständigkeitsprüfung, Fachbehördenbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Bescheid. Das Ministerium hat hierfür die Kollaborationsplattform (KOPLA) entwickelt. Als ersten fachlichen Anwendungsfall hat sie sich auf BImSchG-Verfahren konzentriert. "Dadurch erfolgt die digitale Zusammenarbeit mit allen relevanten Stellen über einen gemeinsamen Prozess", sagte Grefen. Die zentrale digitale Prozessteuerung erhöht die Transparenz über Bearbeitungsstände und erforderliche Unterlagen. Der durchgängig digitale Genehmigungsprozess steigert die Effizienz und reduziert den Abstimmungsaufwand. Die Plattform wurde erfolgreich durch NRW-Behörden und mit Interessierten aus der Wirtschaft und anderen Bundesländern getestet und steht vor dem Start in den Pilotbetrieb mit Echtdaten.
Ebenfalls eine beschleunigende Wirkung soll das neue digitale Artenschutzfachbeitrag-Tool (AFB-Tool) entfalten. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist Tempo gefragt. Bisher mussten die nötigen Artenschutz-Informationen mühsam im Rahmen von zeitraubenden Kartierungen erhoben werden, wie Kai Zaschel vom NRW-Wirtschaftsministerium erläuterte. Die AFB-Tools I und II digitalisieren den Planungs- und Genehmigungsprozess im Bereich Artenschutz gemäß nationaler Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III). "Für die Planebene erstellt das AFB-Tool I automatisch einen Artenschutz-Fachbeitrag, der die planungsrelevanten Arten im jeweiligen Beschleunigungsgebiet berücksichtigt sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen definiert – und das RED III konform und nach landesweit einheitlichen Standards", sagte Zaschel. Die Kommunen und Regionalplanungsbehörden können das AFB-Tool I bei der Planung sofort einsetzen. Durch einheitliche Vorgaben für Gutachter und zuständige Behörden sowie standardisierte Bewertungsverfahren kann das AFB-Tool II auf Ebene der Genehmigung seine Beschleunigungswirkung entfalten. Die Naturschutz- sowie Immissionsschutzbehörden müssen bei Anträgen auf Genehmigung von Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten das AFB-Tool II nutzen.